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Google Fonts Abmahnung – Das sollten Sie tun

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Google Fonts Abmahnung
Webneo Blogbeitrag

Google Fonts Abmahnung – das gilt es zu beachten

*Disclaimer: Alle Informationen, die in diesem Artikel gegeben werden, sind keine Rechtsberatung und können die Konsultation eines Anwalts nicht ersetzen. Es handelt sich lediglich um mögliche Maßnahmen, die auf unseren Erfahrungen als Online Marketing Experten beruhen.

Seit einigen Monaten bekommen viele Webmaster Abmahnungen wegen Datenschutzverletzungen auf ihrer Website. Genauer gesagt handelt es sich dabei um das Ausnutzen eines Urteils des Landgerichts München I (Az.: 3 O 17493/20), welches am 20.01.2022 erging. Darin wurde die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts bestätigt, weshalb diesbezügliche Abmahnungen stark zugenommen haben. Seitdem nutzen Privatpersonen und Abmahnkanzleien dieses Urteil, um Schadensersatz einzufordern. Erfahren Sie im Folgenden, was Sie tun sollten, nachdem Sie eine solche Abmahnung bekommen haben.

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Was sind Google Fonts und wozu sind sie gut?

Eine Website lebt gleichermaßen von den Inhalten, der Technik und dem Design. Dabei bietet Google Fonts eine interaktive Datenbank von über 1400 Schriftarten (engl.: fonts), welche Google kostenfrei zur Verfügung stellt. Diese können lokal auf dem eigenen Server oder remote googleseitig eingebunden werden. Somit vereinfacht Google die Nutzung vieler verschiedener Schriftarten und gibt Raum für Kreativität. Bei der Einbindung mithilfe eines Google-Servers werden allerdings personenbezogene Daten der Website-Nutzer an Google übermittelt, was DSGVO relevant ist.

Google Fonts und die DSGVO

Auf Ihrem eigenen Server eingebunden stellen Google Fonts kein Abmahnrisiko dar. Dann werden die verwendeten Schriftarten direkt von Ihrem Server nachgeladen, wodurch keine Daten an Googles Server gesendet werden. Sind Google Fonts bei Ihnen schon so eingebunden, sind Sie nicht vom Urteil betroffen.

Risikobehaftet ist nur die Remote-Einbindung der Schriftarten, da in diesem Fall jede einzelne Schriftart von Googles Servern abgerufen wird und sensible Kundendaten wie z.B. die IP-Adresse, in Googles Hände gelangen. Dadurch wird dem Nutzer die Kontrolle über seine Daten und deren Verarbeitung genommen. Somit entsteht eine rechtswidrige Verletzung der DSGVO, die abmahnfähig ist. Verhindern Sie dies nicht, laufen Sie Gefahr, mit hohen Abmahnkosten konfrontiert zu werden.

Google Fonts im Quellcode
Münchner Urteil DSGVO Google Fonts

Warum können Google Fonts zum Problem werden?

Am 20.01.2022 wurde vom LG München I mit dem Urteil Az.: 3 O 17493/20 bestätigt, dass Betreiber einer Website sicherstellen müssen, dass die informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt wird. Im Münchner Präzedenzfall lief das Urteil auf Unterlassung und 100 Euro Schadenersatz hinaus, allerdings ist die Höhe in anderen Abmahnverfahren bisher stark schwankend. Rechtliche Schwierigkeiten entstehen bei Google Fonts durch die unerlaubte Weitergabe personenbezogener Daten an Google in den USA verletzt. Meistens handelt es sich um dynamische IP-Adressen, welche datenschutzrechtlich relevant sind. Durch die Tatsache, dass die Fonts schon vor den Cookies geladen werden, konnte noch keine Zustimmung des Nutzers eingeholt werden. Dadurch handelt es sich um eine unbewusste Datenweitergabe, die nach DSGVO nicht gestattet ist. Laut Google werden die weitergegeben IP-Adressen nicht protokolliert. Allerdings haben Webmaster wenig bis keine Kontrolle über die Daten in den USA, weshalb die wirkliche Sicherheit der Daten unsicher ist.

So sollten Sie bei einer Abmahnung reagieren

Neben Privatpersonen sind auch viele Abmahnkanzleien auf den Zug der Google Fonts Abmahnungen aufgesprungen, um aus der Entscheidung des LG München I Kapital zu schlagen und entwickelten seit der Verkündung des Urteils dieses Geschäftsmodell weiter. Die Idee dahinter ist, Website-Betreiber, die Google Fonts über die Google-Server eingebunden haben, in ganz Deutschland abzumahnen. Ziel ist es, Schadensersatz von ca. 100€ und Unterlassung der weiteren Nutzung einzufordern.

So eine Abmahnung im Briefkasten zu haben, ist immer ärgerlich, allerdings sollten Sie Ruhe bewahren und sich mit einem Anwalt über die weiteren Schritte beraten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Als Full-Service Digitalagentur & Google Partner können wir die Google Fonts auch im Rahmen einer einmaligen SEO für Sie lokal einrichten. Da die lokale Einrichtung je nach Shopsysem sehr unterschiedlich aussieht und zum Teil sehr anspruchsvoll ist, empfehlen wir Ihnen die Einbindung von einem Experten umsetzen zu lassen. Mit über 10 Jahren Erfahrung im Marketing sind wir Ihr passender Ansprechpartner, um Ihre Website datenschutzkonform zu gestalten.

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