Stand September 2021
Förderung für Shop-Projekte
WICHTIGES UPDATE DER SAB ZU DIESER FÖRDERUNG
In den Zuschuss-Programmen der sächsischen Mittelstandsrichtlinie (Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz, Markteinführung innovativer Produkte sowie Messen/Außenwirtschaft) sind die EFRE-Mittel des Förderzeitraums 2014-2020 nun auch in der Übergangsregion (Dresden, Chemnitz) ausgeschöpft.
Seit dem 15.09.2021 werden aus diesem Grund keine Anträge mehr angenommen. Die bis dahin eingehenden Anträge werden weiterhin vorerst im Wartelistenprinzip erfasst. Ob und wann eine Bearbeitung erfolgt, ist abhängig von frei werdenden EFRE-Mitteln und daher unbestimmt.
Eine Antragstellung für Unternehmen in der stärker entwickelten Region (Leipzig) ist nach wie vor ausgeschlossen. Zur SER-Region zählen die Stadt und der Landkreis Leipzig, der Landkreis Nordsachsen und der Altkreis Döbeln (heute Teil des Landkreises Mittelsachsen).
SAB-FÖRDERUNG FÜR IHR SHOP-PROJEKT
Sie planen die Einführung oder den Relaunch eines Webshops, um Ihren digitalen Vertrieb zu stärken? Wenn Sie parallel über die Anbindung einer Warenwirtschaft / ERP nachdenken, dann könnten auch Sie vielleicht die Vorteile einer Förderung für Ihr Projekt nutzen.
Mit Hilfe der „Mittelstandsrichtlinie – Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business)“ der Sächsischen Aufbaubank (SAB) können Sie betriebliche Abläufe in Ihrem Unternehmen effizienter gestalten und erhalten dabei bis zu 40% der notwendigen Investitionen vom Staat zurück (Stand Sommer 2017).
Was Sie dafür tun und worauf Sie achten müssen, haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.
E-BUSINESS FÖRDERUNG
WAS IST DIE E-BUSINESS FÖRDERUNG?
Die Sächsische Landesregierung hat mit ihrer SAB bereits vor längerer Zeit richtig erkannt, dass die zunehmende Digitalisierung vor allem Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen stellt. Die Chance, die sich dem Mittelstand durch die Digitalisierung bietet, geht oft mit nicht unerheblichen Investitionen einher.
Aus diesem Grund möchte der Freistaat mit Hilfe des Förderprogramms „E-Business“ gezielt die Umsetzung digitaler Projekte unterstützen. Konkret formuliert dies die SAB wie folgt: „Dadurch werden Ziele wie das Erschließen neuer Absatzmöglichkeiten, die Optimierung unternehmensinterner Prozesse aber auch die elektronische Abbildung von Geschäftsprozessen zu Kunden und Lieferanten erreichbar.“
Mit der Förderung solcher Projekte möchte die SAB gezielt die Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen verbessern. Die Investition in Projekte zur Digitalisierung und insbesondere im E-Commerce ist dabei natürlich ein richtiger Schritt zu mehr Umsatz & Wachstum im eigenen Unternehmen.
Die Anforderungen an förderfähige Projekte sowie die Links zu den entsprechenden Antragsformularen finden Sie jeweils in der aktuellen Fassung auf der Website der SAB.
Bei den Fördermitteln handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Es wird Ihnen also kein Darlehen gewährt, sondern Sie erhalten ein zusätzliches Budget für Ihr E-Business-Projekt.
E-BUSINESS FÖRDERUNG
WAS WIRD ALLES GEFÖRDERT?
Das Besondere an einer E-Business Förderung ist der Leistungsumfang dieses Programmes. Wurden bisher nur bei vielen Förderprogrammen Konzeption & Beratung unterstützt, so wird im Rahmen des E-Business-Programmes die gesamte Realisierung mit 40% gefördert. Die Förderung beinhaltet:
- Planung & Konzeption (bis max. 4.500€)
- Technische Umsetzung inkl. Entwicklungsarbeiten (z. B. Design & Kreation)
- Einführung & Schulung (bis max. 20% des gesamten Projektwertes)
- Kauf von Lizenzen (bis max. 50 % des gesamten Projektwertes)
Ausgenommen von der Förderung ist lediglich der Kauf von Standard Software & Hardware, wenn z.B. ein neuer Fileserver im Unternehmen inkl. Windows-Software benötigt wird. Die Lizenzen für Shop-Software wie die von Shopware, sind in der Regel förderfähig, da die Software ja anschließend an die gewünschten Spezifikationen angepasst wird (Customizing).
Auch spätere laufende Kosten für Wartung & Nutzung können nicht für ein solches Förderungsprogramm angesetzt werden. Die SAB geht grundlegend von einem Projekt mit definiertem Start- & Endzeitpunkt aus, zu dem es einen konkreten Kostenrahmen gibt. Endlos weiterlaufende Betriebskosten sind dagegen kaum kalkulierbar und nicht förderfähig.
E-BUSINESS FÖRDERUNG
WER KANN DIESE FÖRDERUNG ERHALTEN?
Förderfähig sind grundsätzlich nur „Gesunde“ mittelständige Unternehmen aus dem Freistaat Sachsen. Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen anbieten oder selber IT-Dienstleister sind, können nicht gefördert werden!
Der „Gesundheitszustand“ des Unternehmens wird mittels einer separaten Erklärung gegenüber der SAB nachgewiesen. Zum Stolperstein können auch unklare Gesellschafterverhältnisse des eigenen Unternehmens werden! Sollten Sie mit Unternehmen außerhalb von Sachsen in einem juristischen Verwandtschaftsverhältnis stehen, kann dies schnell dem ursprünglichen Fördermittelziel, der Unterstützung sächsischer Unternehmen, im Wege stehen.
Gemäß der „De-minimis-Regelung“ des Freistaates können auch die Unternehmen nicht in den Genuss einer E-Business-Förderung gelangen, die in den vergangenen 2 Jahren bereits Beihilfen in Höhe von 200 Tsd. EUR bezogen haben.
Bei Zweifeln, ob die Förderfähigkeit des eigenen Unternehmens gegeben ist, empfehlen wir die Vorabprüfung durch einen Fördermittelspezialisten!
E-BUSINESS FÖRDERUNG
WAS MÜSSEN SIE TUN FÜR EINE E-BUSINESS FÖRDERUNG?
ANGBEOTSPHASE
Zu Beginn einer Förderung steht die Angebotsphase mit einem Agentur-Partner Ihrer Wahl. Diese sollte bevorzugt ebenfalls aus Sachsen stammen und die Eignung für Ihr Projekt durch geeignete Referenzen belegen können.
Besprechen Sie das bevorstehende Projekt ausführlich und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen. Neben einer Aufwandsschätzung, ist dabei auch eine detaillierte Auflistung der geplanten Maßnahmen sinnvoll, um der SAB einen guten Überblick über die Komplexität Ihres Projektes vermitteln zu können.
Gern können Sie die Leistungen mehrerer Spezialisten für Ihr Projekt kombinieren. So könnten Sie für die Entwicklungsarbeiten eine andere Agentur als für den SEO-Bereich beauftragen. Eventuell empfiehlt sich auch das Einkalkulieren eines Budget-Puffers für bisher noch unbekannte Anforderungen. Diese können schnell bei sehr komplexen E-Commerce Projekten enstehen. Eine Erhöhung, des einstigen an die SAB gemeldeten Budgets, ist in der Regel nur sehr schwer möglich!
BEANTRAGUNG
Nach der Angebotsphase steht Ihnen das Ausfüllen der recht umfangreichen Antragsunterlagen bevor.
Eine Alternative zum zeitaufwendigen Studieren & Ausfüllen der Antragsunterlagen, ist die Beauftragung eines Fördermittelspezialisten, wie die Avalia Unternehmensberatung Dresden, deren Kollegen auch wir gern vertrauen.
Grundsätzlich sollten alle Angaben wahrheitsgemäß und nach besten Wissen & Gewissen erfolgen.
Die Fördermittelanträge können anschließend gemeinsam mit allen Erklärungen und dem Angebot an die SAB übermittelt werden.
REALISIERUNG & ABSCHLUSS
Für die Umsetzung ihres Webshop-Projektes haben Sie ab Antragsstellung bis zu 1 Jahr Zeit . Nutzen Sie diesen Zeitraum lieber aus, anstatt einen zu kurzen Zeitraum für die Realisierung zu veranschlagen! Oft ergeben sich im Rahmen eines E-Commerce-Projektes Herausforderungen, die den ursprünglichen Zeitplan um einige Wochen bis Monate verzögern können.
Zum Abschluss des Projektes benötigt die SAB einen Verwendungsnachweis von Ihnen. In der Regel werden die Kollegen dort auch einen genauen Blick auf das realisierte E-Business Projekt werfen wollen. Auch direkte Besuche im Unternehmen sind grundsätzlich möglich.
Selbstverständlich müssen ebenfalls die geflossenen Zahlungen an die Auftragnehmer durch entsprechende Bankunterlagen nachgewiesen werden. Die mit der SAB vereinbarten Zahlungen müssen Sie vorab selbst leisten. Sie erhalten die Förderung erst im Nachgang, auf die von Ihnen in Vorleistung erbrachten Zahlungen.
Sollten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, erfolgt nach einigen Wochen, nach Abschluss des E-Business Projektes, die Auszahlung der Förderung an Sie.
WEBNEO FAZIT
UNSER FAZIT ZUR SAB-FÖRDERUNG
Auf Grund der positiven Erfahrungen mit einer ganzen Reihe erfolgreicher Fördermittelprojekte, können wir Ihnen auch diese E-Business-Förderung für Ihr Projekt empfehlen.
Prüfen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der Realisierung, ob Ihr Projekt & Unternehmen die Voraussetzungen des Programmes erfüllen. Beachten Sie dabei bitte auch, dass der Beantragungsprozess einen nicht unerheblichen Aufwand für Sie und Ihre Auftraggeber verursacht! Nach unserer Erfahrung lohnt sich dieser Zeitaufwand erst ab einem Projektbudget von mindestens 10Tsd EUR.
Gern beraten wir Sie gemeinsam mit der avalia GmbH & Co. KG zu den Möglichkeiten für Ihr E-Commerce-Projekt!
Bitte beachten Sie, dass wir kein Gewähr für die Richtigkeit der Angaben zur E-Business-Förderung geben können. Alle Angaben dieses Artikels haben den Stand von August 2017.
Die jeweils aktuell gültigen Vergaberichtlinien finden Sie unter: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-in-ihr-unternehmen-investieren-oder-ihre-gesch%C3%A4ftst%C3%A4tigkeit-ausbauen/e-business.jsp
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