
Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben im Jahr 2025
Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben sollen Unternehmen dabei unterstützen, die digitale Transformation erfolgreich zu meistern. In Deutschland stehen im Jahr 2025 verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, um Ihr Digitalisierungs- oder IT-Projekt noch erfolgreicher zu gestalten.
Um das passende Förderprogramm für Ihr Vorhaben zu ermitteln, haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Programme des Bundes und der Länder zusammengestellt. Ihr Firmenstandort entscheidet darüber, welches Förderprogramm für Ihr Unternehmen infrage kommt.
Erfahren Sie jetzt alles Wichtige zur Digitalisierungsförderung und wenden Sie sich an die Experten von WEBneo für weitere Informationen und Unterstützung!
1. Allgemeine Förderbedingungen
Um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen oder geplantes Projekt förderfähig ist, gehen wir zunächst etwas genauer auf die allgemeinen Rahmenbedingungen für Fördermittel ein.
Wichtig ist, die Förderprogramme auf ihre Aktualität zu kontrollieren. Es kann passieren, dass Förderprogramme eine Zeit lang pausieren oder sogar gestoppt werden. Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Förderinstituts dürfen erste Maßnahmen getroffen werden. Das heißt jedoch nicht, dass man bereits ein Recht auf eine Fördersumme hat. Lediglich darf die Umsetzung des Projekts auf eigenes Risiko begonnen werden. Erst nach Erhalt der Bewilligung des Förderantrags weiß man, ob Fördermittel/Zuschüsse für das Projekt zu erwarten sind und wie hoch diese tatsächlich ausfallen.


1.1. Welche Förderarten gibt es?
- Zuschüsse: Je nach Förderprogramm erhält man einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme variiert je nach Programm und wird in den jeweiligen Förderprogrammen angegeben. Ein Eigenanteil ist jedoch in jedem Fall erforderlich.
- Kredite: Zusätzlich gibt es zinsgünstige Kredite mit Laufzeiten von bis zu 15 Jahren. In einigen Fällen sind auch Haftungsfreistellungen oder Tilgungszuschüsse möglich.
1.2. Wer wird gefördert?
Die Größe eines Unternehmens ist die Bemessungsgrundlage für dessen Fördermittel. Dabei richten sich meisten Förderprogramme für die Digitalisierung an KMUs, also kleinste, kleine und mittelgroße Unternehmen. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen bezieht sich dabei auf die Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen (ohne Teilzeitkräfte und Auszubildende).
Anbei geben wir Ihnen einen Überblick über die Größenklassen der KMUs in Anlehnung an die Empfehlung der EU.
| Unternehmen | Mitarbeiter | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme |
| Kleinst | bis 9 | max. 2 Mio. Euro | max. 2 Mio. Euro |
| Klein | bis 49 | max. 10 Mio. Euro | max. 10 Mio. Euro |
| Mittel | bis 249 | max. 50 Mio. Euro | max. 43 Mio. Euro |

1.3. Was wird gefördert?
Grundsätzlich verfolgen die jeweiligen und teils unterschiedlichen Förderprogramme ein gemeinsames Ziel: die Unterstützung bei der Heranführung von Kleinstunternehmen an Themen der digitalen Transformation oder bei komplexen Projekten zur digitalen Transformation. Die zuwendungsfähigen Ausgaben hängen stark vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Gefördert wird z.B.:
- Beratungsleistungen (IT, Digitalisierung, …)
- Planung, Konzipierung und technische Realisierung (Webdesign, Entwicklung & Co.)
- Anschaffung Software
- Notwendige Hardware
- Einführung einer Lösung einschließlich Schulung
Förderfähige Projekte sind beispielsweise die Einführung oder der Umstieg eines Online-Shopsystems, Einführung eines ERP oder Warenwirtschaftssystems, Cyber-Security-Projekte, Vernetzung neuer Standorte, Servereinrichtung oder Wechsel in die Cloud und vieles mehr. Der Ausbau einer Webpräsenz in Form einer Website wird in den wenigsten Fällen gefördert, es sei denn, es handelt sich um ein komplexes „Konstrukt“ inklusive Anbindungen an weitere Systeme, Plug-ins oder KI-gestützte Tools (wie z.B. Chatbots).
1.4. Wie läuft die Antragsstellung zur Digitalisierungsförderung ab?
In den meisten Fällen geht der Digitalisierungsförderung ein Antrag voraus. Die Unternehmen reichen online bei dem zuständigen Förderinstitut einen Förderantrag ein. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit, um Fehler bei der Antragsstellung zu vermeiden.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Antragsstellung mithilfe eines Teams-Meetings nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Erst nach Erhalt der Antrags-Eingangsbestätigung des Förderinstituts dürfen erste Maßnahmen getroffen werden. Das heißt jedoch nicht, dass man bereits ein Recht auf eine Fördersumme hat. Lediglich darf die Umsetzung des Projekts auf eigenes Risiko begonnen werden. Erst nach Erhalt der Bewilligung des Förderantrags wissen Sie, ob Fördermittel/Zuschüsse für Ihr Projekt zu erwarten sind und wie hoch diese tatsächlich ausfallen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel mit unserer Expertise und erstellen für Sie eine aussagekräftige Projekt- und Vorhabenbeschreibung.
Eine vielsagende Beschreibung des Vorhabens legt den Grundstein für eine Bewilligung der zur Verfügung stehenden Fördersumme.

Wobei dürfen unsere Experten Sie unterstützen?

2. Unterschied Digitalisierungsprojekte & Beratungsförderung
Um eine bessere Übersicht über die Förderlandschaft zu gewährleisten, unterscheiden wir in zwei Arten von Förderprojekten: die Digitalisierungsprojekte und die Beratung.
Nachfolgend gehen wir genauer auf das Thema Partner und Qualitätssicherer ein. Benötigt man für eine Förderung einen Partner, Vermittler oder sogenannten Qualitätssicherer? Um diese Frage zu beantworten, muss man zwei Arten von Projekten unterscheiden: Einerseits in Digitalisierungsprojekte (inkl. Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung) und andererseits in Beratungsleistungen (Digitalisierungsberatung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und die Wachstumsdynamik). Beide Fördermittel sind unabhängig voneinander und auch in Kombination möglich.
Digitalisierungsprojekte
Für die Beantragung von Fördermitteln für ein Digitalisierungsprojekt benötigen Sie nicht zwingend einen Unternehmensberater oder einen festen Ansprechpartner bei der zuständigen Förderbank.
Es ist jedoch von Vorteil, einen Dienstleister zu suchen, welcher bereits Erfahrungen mit Förderprojekten und deren Anforderungen sowie mit Förderprogrammen hat. Suchen Sie sich deshalb eine erfahrene Agentur. Es gibt nämlich viele Fallstricke, welche eine Auszahlung der Fördersumme gefährden. So können zum Beispiel falsche Angaben zu Projektinhalten oder zum Realisierungszeitraum dazu führen, dass die Antragsteller weniger bis keine Fördersumme ausgezahlt bekommen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel mit unserer Expertise und erstellen für Sie eine aussagekräftige Projekt- und Vorhabenbeschreibung.


Beratungsförderung
Viele Unternehmer*innen stehen mit ihrer Bestandsaufnahme zum Thema Digitalisierung noch ganz am Anfang. Oft fehlt im Unternehmen schlicht der Ansprechpartner, der die digitale Transformation antreibt, manchmal fehlt sogar die Zeit oder das nötige Geld. Sie kommen aber auch mit kleinen Schritten an das Ziel und sollten sich nicht von externen Einflüssen und Meinungen einschüchtern lassen. Wichtig für Sie ist, zu erkennen, dass Sie nur mit einer gut geplanten Strategie für die digitale Transformation wettbewerbsfähig bleiben.
Die Grundlage eines solchen Prozesses stellt die Bestandsaufnahme und eine Beratung dar. Das Ziel besteht darin, die Leistungsfähigkeit und die Wachstumsdynamik des Unternehmens zu verbessern. Mithilfe von Beratung und Coachings können neue Konzepte entstehen, die Ihr Unternehmen zukunftssicher machen.
Jedoch ist neben der professionellen Beratung auch ein Qualitätssicherer notwendig, der die Qualität der Beratung sicherstellt und eine Förderung dieser erst möglich macht. Wir arbeiten im Bereich der Beratungsförderung mit dem Qualitätssicherer Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH (Sachsen & Thüringen) und dem RKW Kompetenzzentrum (bundesweit, außer Nordrhein-Westfalen) zusammen.
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3. Überblick über die Leistungen der Digitalisierungsförderung
3.1 Fördermittel für Digitalisierungsvorhaben im Überblick
Programm: Innovationsgutscheine
Besonderheiten:
- Förderung von Start-ups und KMU bis 100 Mitarbeiter
Förderung:
- Zuschuss zwischen 7.500 und 20.000 €
- 50 % Förderquote
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Programm: Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante
Besonderheiten:
- Förderung für KMU bis 499 Mitarbeiter
Förderung:
- Kredit von 15.000 – 100.000 €
- Tilgungszuschuss bis 4 %
- Laufzeit von 5, 7 oder 10 Jahren
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Programm: Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
Besonderheiten:
- KMU bis 500 Mitarbeiter
- Projektausgaben zwischen 5.000 – 15.000 €
Förderung:
- Zuschuss bis 3.000 €
- Bis zu 30 % Förderquote
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Programm: Digitalbonus Bayern
Besonderheiten:
- Förderung für KMU unter 50 Mitarbeiter
Förderung:
- Standard: Zuschuss 7.500 €, 50 % Förderquote
- Plus (hoher Innovationsgehalt): Zuschuss 30.000 €, 50 % Förderquote
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Programm: Innovationskredit 4.0
Besonderheiten:
- KMU bis max. 500 Mio. € Jahresumsatz
Förderung:
- Kredit von 25.000 € bis 7,5 Mio. €
- 2 % Tilgungszuschuss
- Laufzeit von 3-10 Jahren
- 70 % Haftungsfreistellung
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Programm: Transformation@Bayern
Besonderheiten:
- Projektgröße ab 200.000 €
Förderung:
- Kleine Unternehmen bis zu 30 % Zuschuss
- Mittlere Unternehmen bis zu 20 % Zuschuss
- Große Unternehmen bis zu 10 % Zuschuss
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Programm: Transfer Bonus „Standardvariante Digitalisierung“
Besonderheiten:
- Kooperation mit Wissenschafts- oder Forschungseinrichtungen aus Berlin oder Brandenburg erforderlich
Förderung:
- Zuschuss bis zu 45.000 €
- 70 % Förderquote
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Programm: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital
Besonderheiten:
- KMU
- Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum, 50.000 € Zuschuss
- Implementierung: 2 Jahre Durchführungszeitraum, 250.000 € Zuschuss
- Schulung: bis zu 2 Jahre Durchführungszeitraum, 50.000 € Zuschuss
Förderung:
- Zuschuss von 50.000 – 250.000 €
- 50 % Förderquote
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Programm: Digitaler Mittelstand
Besonderheiten:
- Projekte ab 1.000 € Investitionssumme
Förderung:
- Bis zu 17.000 € Zuschuss
- Kleinstunternehmen: 40 % Förderquote
- Mittlere Unternehmen: 30 % Förderquote
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Programm: DIGI-Zuschuss
Besonderheiten:
- Projekte ab 4.000 € Investitionssumme
- 10.000 € Zuschuss
- 50 % Förderquote
Förderung:
- Zuschuss von bis zu 10.000 €
- Förderquote: 50 %
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Programm: Innovationskredit
Besonderheiten:
- KMU bis 499 Mitarbeiter
Förderung:
- Kredit: 100.000 – 5 Mio. €
- Laufzeit: 3 – 10 Jahre
- 70 % Haftungsfreistellung
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Programm: Distr@l
Besonderheiten:
- KMU bis 499 Mitarbeiter
- Einreichen einer Projektskizze an das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation
- Nach Projektzusage Beginn der Umsetzung
Förderung:
- Max. 1 Mio. € Zuschuss
- 50 % Förderquote
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Programm: Digitalisierungsförderung MV
Besonderheiten:
- KMU bis 99 Mitarbeiter
- Nur Unternehmen aus Produktion (Verarbeitendes Gewerbe), Handwerk und Tourismus
- Projektgröße ab 30.000 €
- Einreichen einer Projektskizze an den Prüfungsausschuss
- Nach Projektzusage Beginn der Umsetzung
Förderung:
- Bis zu 50.000 € Zuschuss
- 50 % Förderquote
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Programm: Digitalisierungsbonus Niedersachsen – innovativ
Besonderheiten:
- Freiberufler & KMU
Förderung:
- Bis 50.000 € Zuschuss
- Förderquote: 20 % für mittlere Unternehmen, 35 % für kleine Unternehmen
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Programm: Innovationsgutschein
Besonderheiten:
- Freiberufler & KMU
Förderung:
- Bis 30.000 € Zuschuss
- Bis zu 80 % Förderquote
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Programm: Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm
Besonderheiten:
- KMU & Handwerk
- Projektgröße ab 200.000 €
Förderung:
- Bis 100.000 € Zuschuss
- Bis zu 45 % Förderquote
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Programm: MID – Digitalisierung
Besonderheiten:
- Digitale Produkte und Dienstleistungen durch intelligente Applikationen und Methoden (z.B. Machine Learning, Data Mining, Echtzeitverarbeitung & AR/VR)
- Digitale Prozesse (z.B. Einführung ERP)
- Entscheidung via Losverfahren
Förderung:
- Bis zu 15.000 € Zuschuss
- 50 % Förderquote
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Programm: MID – Analyse
Besonderheiten:
- Prüfen von Digitalisierungs- und Innovationspotenzialen durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Keine gewerblichen Dienstleister
Förderung:
- Bis zu 15.000 € Zuschuss
- 50 % Förderquote
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Programm: MID – Innovation
Besonderheiten:
- Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Für Ideen für neue Produkte oder Dienstleistungen (z.B. Prototypenbau, Konstruktionsleistungen oder Service Engineering)
Förderung:
- Bis zu 40.000 € Zuschuss
- 50 % Förderquote
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Programm: NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation
Besonderheiten:
- KMU bis 500 Mio. € Jahresumsatz
Förderung:
- Kredit bis 10 Mio. €
- 50 % Haftungsfreistellung
- Laufzeit: 3 – 10 Jahre
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Programm: Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)
Besonderheiten:
- KMU
- Projektgröße ab 250.000 €
Förderung:
- 50.000 € Zuschuss
- 10 – 20 % Förderquote
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Programm: Digitalinvest KMU
Besonderheiten:
- KMU
- Projektgröße ab 250.000 €
Förderung:
- 12.000 – 20.000 € Zuschuss
- 30 – 50 % Förderquote
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Programm: Digitalisierung Zuschuss EFRE
Besonderheiten:
- KMU & Freiberufler
- Projektgröße ab 5.000 €
- Der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn Unternehmen während des Durchführungszeitraumes (Projektlaufzeit) tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt
Förderung:
- Kleinstunternehmen:
- 60 % Förderquote
- Max. 10.000 € Zuschuss
- Kleine Unternehmen:
- 50 % Förderquote
- Max. 60.000 € Zuschuss
- Mittlere Unternehmen:
- 35 % Förderquote
- Max. 100.000 € Zuschuss
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Programm: Digital Innovation
Besonderheiten:
- KMU
- Projektgröße ab 3.000 €
Förderung:
- 70.000 € Zuschuss
- 50 % Förderquote
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Programm: IB-Digitalisierungsdarlehen
Besonderheiten:
- KMU & Freiberufler
- Projektgröße ab 10.000 € bis 1,5 Mio. €
Förderung:
- Kredit mit bis zu 15 Jahren Laufzeit
- Bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
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Programm: Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Besonderheiten:
- KMU
- Projektgröße Beratung ab 2.500 €
- Projektgröße Umsetzung ab 10.000 €
Förderung:
- Beratung: 20.000 € Zuschuss
- Umsetzung: 200.000 € Zuschuss
- Bis 40 % Förderquote
Links für weitere Details:
- Website Wirtschaftsförderung Schleswig-Holstein
- Förderdatenbank – Förderprogramme – Landesprogramm Wirtschaft
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Programm: Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF)
Besonderheiten:
- KMU bis 249 Mitarbeiter
- Max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
- Projektgröße ab 100.000 €
Förderung:
- Bis 40 % Förderquote
Links für weitere Details:
Programm: Digitalbonus Thüringen
Besonderheiten:
- KMU
Förderung:
- 15.000 € Zuschuss
- 50 % Förderquote
Links für weitere Details:
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Programm: FTI-Thüringen Technologie
Besonderheiten:
- KMU
Förderung:
- Bis 7,5 Mio. € Zuschuss
- 50 % Förderquote
Links für weitere Details:
3.2 Förderungen für Digitalisierungs-Beratung im Überblick
Programm: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)
Besonderheiten:
- KMU
Förderung:
- Max. Zuschuss 2.800 €
- 80 % Förderquote
Links für weitere Details:
Programm: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital
Besonderheiten:
- KMU
- 6 Monate Durchführungszeitraum
Förderung:
- 50.000 € Zuschuss
- 50 % Förderquote
Links für weitere Details:
Programm: Digitalisierung und Arbeit 4.0
Besonderheiten:
- Förderung externer Beratungskosten
Förderung:
- 5.000 € Zuschuss
- 50 % Förderquote
Links für weitere Details:
Programm: RKW – Digitalisierungsberatung
Besonderheiten:
- KMU
Förderung:
- 6.000 € Zuschuss
- 50 % Förderquote
Links für weitere Details:
Programm: BITT – Technologieberatung
Besonderheiten:
- KMU bis 249 Mitarbeiter
- Maximal 15 Tage & 500 €/Tag
Förderung:
- 7.500 € Zuschuss
- 50 % Förderquote
Links für weitere Details:
Programm: RKW – Beratungsförderung & Elipsis – Beratungsförderung
Besonderheiten:
- KMU
- Beratungsumfang mind. 5 Tagewerke & 4.000 € Projektgröße
- Max. 20 Tagewerke
Förderung:
- Klein- und Kleinstunternehmen: max. 9.200 € (460 €/Tag) Zuschuss bzw. 50 %
- Mittlere Unternehmen: max. 7.360 € (368 €/Tag) Zuschuss bzw. 40 %
Links für weitere Details:
Programm: Elipsis – Beratungsförderung
Besonderheiten:
- KMU
- Beratungsumfang mind. 6 Tagewerke
- Max. 20 Tagewerke
Förderung:
- 9.500 € Zuschuss (475 €/Tag)
- 50 % Förderquote
Links für weitere Details:
Über das RKW gibt es bundesweit (außer in NRW) die Möglichkeit, auf weitere Förderprogramme zurückzugreifen. Da diese Programme teilweise pausieren oder sich von denen aus Sachsen und Thüringen unterscheiden, prüfen wir gern für Sie individuell die Förderfähigkeit Ihres geplanten Projekts.
*Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Förderprogramme unterliegen regelmäßigen Änderungen und individuellen Voraussetzungen. Dieser Beitrag dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte oder eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Förderstellen oder einen Fachberater.
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