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Änderung der AGB für Verkäufer auf Amazon.de

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Webneo Blogbeitrag

MEHR RECHTE FÜR ONLINE-HÄNDLER AUF AMAZON.DE

In einem unserer letzten Blogbeiträge haben wir bereits über die Amazon SEO berichtet und Tipps für ein erfolgreiches Ranking in den Suchergebnissen auf Amazon.de gegeben. Nun gibt es weitere positive Meldungen für Online-Händler: Mehr Rechte und Zugeständnisse sind durch geänderte AGB auf Amazon.de zu erwarten! Erfahrt in unserem Blogbeitrag, was auf Marktplatz-Händler demnächst zukommen wird:

» Disclaimer: Da wir keine Juristen sind, möchten wir darauf hinweisen, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt.

WIE ES DAZU GEKOMMEN IST

WARUM WERDEN DIE AMAZON AGB GEÄNDERT?

Amazon hat angekündigt, im August seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Angehalten wurde das Unternehmen vom Bundeskartellamt, welches vor allem Händler künftig besser vor Missbrauchsfällen schützen möchte. Durch die Änderungen der AGB werden den Amazon Partnern und Händlern mehr Rechte im Umgang mit dem Marktplatzriesen eingeräumt. Dem Vorangegangen ist das seit Ende 2018 laufende Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts gegen Amazon.de, welches durch die nun bewirkten AGB Änderungen eingestellt wird. Welche Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon.de betroffen sind und welche Auswirkungen diese für den Händler haben, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst:

WAS WURDE GEÄNDERT?

WELCHE BEREICHE SIND VON DER ÄNDERUNG IN DEN AGB VON AMAZON.DE BETROFFEN?

  • Haftungsregeln
  • Kündigung und Sperrung
  • Gerichtsstand
  • Retouren und Erstattungen
  • Produktinformation und Nutzungsrechte
  • Geheimhaltung
  • Produktrezensionen und Verkäuferbewertungen
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ZUGESTÄNDNISSE AN ONLINE HÄNDLER

WELCHE VERBESSERUNGEN WURDEN DADURCH FÜR DEN HÄNDLER ERREICHT?

HAFTUNGSREGELN

Bisher war Amazon von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Nun wird dieser Haftungsausschluss zugunsten der Händler aufgelockert. Dies bewirkt eine generelle Anpassung der europäischen Regelungen der Beziehungen zwischen Geschäftspartnern (B2B). Amazon kann damit beispielsweise neben dem Händler auch selbst zur Haftung gezogen werden, wenn eine Partei (Käufer oder Verkäufer) ihre Vertragspflichten verletzt.

KÜNDIGUNG UND SPERRUNG

Bereits vor einigen Wochen hat Amazon.de zahlreiche Konten sperren lassen. So wurde eine Art Suspendierungswelle von Amazon ausgelöst. Grund dafür ist, dass mit den neuen AGB das zuvor uneingeschränkte Recht von Amazon auf sofortige Kündigung und Sperrung eines Accounts in der Form entfällt. Mit einer 30-Tage-Frist darf Amazon künftig eine ordentliche Kündigung erteilen. Außerordentliche Kündigungen sind nur unter Angabe einer Begründung möglich. Um diese vermutlich zu umgehen, hat der Marktplatzriese noch einmal gut aufräumen wollen und einige Amazon-Accounts gesperrt, welchen ein Zusammenhang mit bereits gesperrten Kontos unterstellt wird.

GERICHTSSTAND

Die bis dato allgemeine Regelung über die Festlegung des Gerichtsstands war bisher für alle europäischen Geschäftsbeziehungen in Luxemburg. Dies wurde nun zugunsten kleinerer Händler gelockert und somit kann der Gerichtsstand jetzt auch bei inländischen Gerichten liegen.

RETOUREN UND RÜCKERSTATTUNGEN

Händler haben ab sofort das Recht, Widerspruch gegen Kundenretouren einzulegen, da Amazon zuvor die Entscheidungen über eine Rückerstattung regelte. Sollte nun ein Händler nicht mit einer Retoure einverstanden sein, so kann er bei Amazon einen Ausgleichsanspruch geltend machen und muss beispielsweise nicht die Kosten für die Retoure tragen.

PRODUKTINFORMATION UND NUTZUNGSRECHTE

Wo zuvor noch der Händler die Nutzungsrechte von Produktinformationen, Beschreibungen und Bildern an Amazon abtreten musste, wurde diese Regelung nun verbessert: Informationen und Bilder dürfen nur noch eingeschränkt von Amazon genutzt werden.

Außerdem entfällt die sogenannte Paritätsvorgabe, welche besagt, dass das hochwertigste Material, welches in anderen Vertriebskanälen verwendet wird, auch auf Amazon bereitgestellt wird. Dadurch besteht künftig die Möglichkeit für Händler, die beispielsweise noch einen eigenen Onlineshop haben, mit dem Marktplatz in den Wettbewerb zu treten, da sie dieselben Produkte auch im Onlineshop vertreiben dürfen.

AB WANN GELTEN DIE ÄNDERUNGEN?

AB 16. AUGUST 2019 TRETEN DIE GEÄNDERTEN AMAZON AGB IN KRAFT

Im Missbrauchsverfahren zwischen dem Bundeskartellamt und Amazon.de wurden Zugeständnisse seitens Amazon gemacht und infolgedessen treten am 16. August 2019 die geänderten AGB in Kraft.

Amazon hat sich somit der Kritik des Bundeskartellamts angenommen und wird weltweit seine Bedingungen abändern. Die Änderungen gelten dann ebenfalls für Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Amerika und Asien.

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